Versicherung zahlt zu wenig? So wehren Sie sich
Es ist leider keine Seltenheit: Nach einem Unfall bietet die gegnerische Versicherung eine Entschädigung an, die deutlich unter dem tatsächlichen Schaden liegt. Kürzungen von 20 - 40% sind keine Ausnahme, sondern die Regel.
Typische Kürzungen der Versicherung
Versicherungen kürzen systematisch in folgenden Bereichen:
Reparaturkosten
- Verwendung von günstigeren Nicht-Original-Ersatzteilen
- Streichung von Positionen im Reparaturkostenplan
- Verweis an günstigere Werkstätten
- Kürzung der Arbeitszeitwerte
Wertminderung
- Komplette Ablehnung der Wertminderung
- Berechnung nach für die Versicherung günstigen Methoden
- Behauptung, das Fahrzeug sei "zu alt" für Wertminderung
Mietwagen / Nutzungsausfall
- Kürzung der Mietwagendauer
- Verweis auf günstigere Mietwagenanbieter
- Ablehnung der Fahrzeugklasse
Sonstige Positionen
- Ablehnung der Unkostenpauschale
- Streichung der Verbringungskosten
- Kürzung der UPE-Aufschläge (Ersatzteilaufschläge)
Vorsicht
Die Versicherung ist nicht Ihr Partner. Ihr Ziel ist es, möglichst wenig zu zahlen. Jede Kürzung spart der Versicherung Geld - auf Ihre Kosten.
Was Sie tun können
1. Kürzungsschreiben prüfen
Wenn die Versicherung Ihr Gutachten kürzt, erhalten Sie ein Abrechnungsschreiben. Prüfen Sie genau:
- Welche Positionen wurden gekürzt?
- Welche Begründung gibt die Versicherung?
- Stimmen die Beträge mit Ihrem Gutachten überein?
2. Gegengutachten beauftragen
Wenn Sie noch kein unabhängiges Gutachten haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Ein Gegengutachten:
- Dokumentiert den tatsächlichen Schaden objektiv
- Liefert eine marktgerechte Reparaturkostenkalkulation
- Berechnet die korrekte Wertminderung
- Ist die Grundlage für Ihre Nachforderung
3. Anwalt einschalten
Ein Verkehrsrechtsanwalt:
- Kennt die typischen Kürzungstaktiken der Versicherungen
- Fordert alle Positionen nach, die gekürzt wurden
- Kommuniziert direkt mit der Versicherung
- Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
Gegengutachten beauftragen
Ihre Versicherung zahlt zu wenig? Wir erstellen ein unabhängiges Gegengutachten - kostenlos bei unverschuldetem Unfall.
Beispiel: Vorher vs. Nachher
So kann der Unterschied aussehen, wenn Sie sich wehren:
| Position | Versicherung bietet | Mit Gutachten + Anwalt |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | 3.200 Euro | 4.100 Euro |
| Wertminderung | 0 Euro | 800 Euro |
| Mietwagen (7 Tage) | 280 Euro | 420 Euro |
| Nutzungsausfall | abgelehnt | 350 Euro |
| Unkostenpauschale | 0 Euro | 25 Euro |
| Gesamt | 3.480 Euro | 5.695 Euro |
Differenz: 2.215 Euro - Geld, das Ihnen zusteht und das die Versicherung Ihnen vorenthalten wollte.
Die 130%-Regel
Ein besonders wichtiger Punkt bei höheren Schäden:
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Aber: Sie dürfen Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen, wenn die Kosten nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen.
Voraussetzungen:
- Sie behalten das Fahrzeug mindestens 6 Monate
- Das Fahrzeug wird fachgerecht repariert
- Die Reparatur liegt innerhalb der 130%-Grenze
Wichtig
Versicherungen erklären Fahrzeuge gerne vorschnell zum Totalschaden. Prüfen Sie mit einem unabhängigen Gutachter, ob die 130%-Regel in Ihrem Fall greift.
Fristen beachten
- Verjährung: Ihre Ansprüche verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren (zum Jahresende)
- Regelmäßig: Handeln Sie trotzdem zeitnah. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Beweisführung
- Hemmung: Ein Anwalt kann die Verjährung hemmen lassen
Zusammenfassung
- Akzeptieren Sie nicht das erste Angebot der Versicherung
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter
- Schalten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt ein
- Alle Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Durchschnittlich erhalten Geschädigte mit Gutachter und Anwalt deutlich mehr