Recht

Eigenen Gutachter wählen - Ihr gutes Recht

Sie haben das Recht, nach einem Unfall einen eigenen Kfz-Gutachter zu wählen. Erfahren Sie, warum das wichtig ist und wie Sie davon profitieren.

KfzGutachter523 Min. Lesezeit

Eigenen Gutachter wählen - Ihr gutes Recht

Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen das Recht zu, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und wurde durch zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt.

Warum ist ein eigener Gutachter wichtig?

Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen "ihren" Gutachter schickt, sollten Sie wissen:

  • Dieser Gutachter wird von der Versicherung bezahlt und beauftragt
  • Er hat ein Interesse daran, den Schaden möglichst niedrig anzusetzen
  • Wertminderung wird oft "vergessen" oder kleingerechnet
  • Versteckte Schäden werden möglicherweise nicht vollständig erfasst

Achtung

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung drängen, deren Gutachter zu akzeptieren. Sätze wie "Wir schicken Ihnen unseren Gutachter vorbei" sind eine häufige Taktik, um Kosten zu sparen - auf Ihre Kosten.

Was sagt das Gesetz?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig:

BGH-Urteil VI ZR 67/06: Der Geschädigte darf einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl beauftragen. Die Kosten gehören zu den erforderlichen Kosten der Schadenbeseitigung.

Das bedeutet konkret:

  • Sie wählen den Gutachter, nicht die Versicherung
  • Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen
  • Dies gilt ab einer Schadenshöhe von ca. 750 - 1.000 Euro (Bagatellgrenze)

Versicherungsgutachter vs. unabhängiger Gutachter

KriteriumVersicherungsgutachterUnabhängiger Gutachter
AuftraggeberVersicherungSie selbst
InteresseNiedrige Kosten für VersicherungObjektive, vollständige Bewertung
WertminderungOft ignoriert oder minimiertKorrekt berechnet
Versteckte SchädenWerden ggf. übersehenGründliche Prüfung
ReparaturkostenTendenz zur UnterschätzungMarktgerechte Kalkulation
ErgebnisDurchschnittlich niedrigere EntschädigungFaire, vollständige Entschädigung

Gut zu wissen

Studien zeigen, dass die Entschädigung bei unabhängigen Gutachten durchschnittlich 20 - 40% höher ausfällt als bei Versicherungsgutachten. Das ist kein Zufall.

So beauftragen Sie einen eigenen Gutachter

Der Ablauf ist einfach:

Schritt 1: Kontakt aufnehmen

Rufen Sie einen unabhängigen Gutachter an oder schreiben Sie per WhatsApp. In der Regel können wir innerhalb von 24 Stunden einen Termin anbieten.

Schritt 2: Begutachtung

Der Gutachter kommt zu Ihnen - ob nach Hause, zum Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Die Begutachtung dauert je nach Schaden 30 bis 60 Minuten.

Schritt 3: Gutachten erhalten

Sie erhalten ein detailliertes, gerichtsfestes Gutachten mit:

  • Vollständiger Schadensdokumentation (Fotos, Beschreibung)
  • Reparaturkostenkalkulation
  • Wertminderungsberechnung
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Reparaturdauer für Mietwagen/Nutzungsausfall

Schritt 4: Regulierung

Das Gutachten wird an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt übermittelt. Die Regulierung erfolgt auf Basis des Gutachtens.

Wann brauche ich keinen Gutachter?

Bei sehr kleinen Schäden (unter der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Darüber hinaus empfiehlt sich immer ein unabhängiges Gutachten.

Eigenen Gutachter beauftragen

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da - kostenlos bei unverschuldetem Unfall.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?

Nein, Sie müssen nichts aktiv ablehnen. Beauftragen Sie einfach Ihren eigenen Gutachter. Sie brauchen dafür keine Genehmigung der Versicherung.

Was kostet ein unabhängiger Gutachter?

Bei unverschuldetem Unfall: nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Kann die Versicherung meinen Gutachter ablehnen?

Nein. Solange der Gutachter qualifiziert ist, muss die Versicherung die Kosten übernehmen. Das ist höchstrichterlich entschieden.

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