Recht

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu. Erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.

KfzGutachter524 Min. Lesezeit

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, stehen Ihnen weitreichende Rechte zu. Viele Geschädigte kennen diese Rechte nicht - und verschenken dadurch bares Geld.

Recht auf einen eigenen Gutachter

Das wichtigste Recht, das viele nicht kennen:

Sie dürfen Ihren Kfz-Sachverständigen frei wählen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

  • Die Kosten für den Gutachter trägt die gegnerische Versicherung
  • Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 - 1.000 Euro steht Ihnen ein eigener Gutachter zu
  • Der Gutachter dokumentiert den gesamten Schaden objektiv und vollständig

Vorsicht vor dem Versicherungsgutachter

Der von der Versicherung bestellte Gutachter arbeitet im Auftrag und im Interesse der Versicherung. Er wird versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Das ist sein Job.

Recht auf Reparatur

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss die gesamten Reparaturkosten übernehmen.

Dazu gehören:

  • Alle erforderlichen Reparaturarbeiten laut Gutachten
  • Ersatzteile in Originalqualität
  • Lackierung und Aufbereitung
  • Verbringungskosten zur Werkstatt

Recht auf Mietwagen oder Nutzungsausfall

Während der Reparaturdauer haben Sie zwei Optionen:

Mietwagen

  • Sie erhalten einen gleichwertigen Mietwagen
  • Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
  • Der Mietwagen sollte der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen

Nutzungsausfallentschädigung

  • Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, erhalten Sie eine tägliche Entschädigung
  • Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Schwacke-Liste)
  • Typisch sind 23 bis 175 Euro pro Tag, je nach Fahrzeug

Gut zu wissen

Auch bei fiktiver Abrechnung (ohne tatsächliche Reparatur) steht Ihnen grundsätzlich Nutzungsausfall oder Mietwagen zu.

Recht auf Wertminderung

Nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug gleichen Alters. Diese Wertdifferenz nennt man merkantile Wertminderung.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist in der Regel nicht älter als 5 - 6 Jahre
  • Die Laufleistung liegt üblicherweise unter 100.000 km
  • Der Schaden übersteigt eine gewisse Erheblichkeitsschwelle
  • Es handelt sich nicht nur um Bagatellschäden

Die Wertminderung wird vom Gutachter berechnet und von der gegnerischen Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten gezahlt.

Wertminderung berechnen lassen

Wir berechnen die Wertminderung Ihres Fahrzeugs im Rahmen des Gutachtens - kostenlos bei unverschuldetem Unfall.

Recht auf Schmerzensgeld

Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Dies gilt auch bei vermeintlich leichten Verletzungen wie:

  • HWS-Syndrom (Schleudertrauma)
  • Prellungen und Zerrungen
  • Psychische Belastungen nach dem Unfall

Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann hier die richtige Summe einfordern.

Recht auf Kostenpauschale

Für den allgemeinen Aufwand, den ein Unfall verursacht (Telefonate, Fahrten, Porto), steht Ihnen eine Unkostenpauschale von derzeit ca. 25 - 30 Euro zu.

Recht auf anwaltliche Vertretung

Bei unverschuldeten Unfällen dürfen Sie einen Anwalt Ihrer Wahl einschalten. Die Kosten:

  • Trägt die gegnerische Versicherung
  • Auch ohne Rechtsschutzversicherung
  • Ab dem ersten Moment nach dem Unfall

Zusammenfassung Ihrer Ansprüche

AnspruchWer zahlt?Voraussetzung
Unabhängiger GutachterGegnerische VersicherungSchaden über ca. 750 Euro
ReparaturkostenGegnerische VersicherungLaut Gutachten
Mietwagen / NutzungsausfallGegnerische VersicherungWährend Reparaturdauer
WertminderungGegnerische VersicherungFahrzeug unter ca. 6 Jahre
SchmerzensgeldGegnerische VersicherungBei Personenschaden
AnwaltskostenGegnerische VersicherungBei unverschuldetem Unfall
UnkostenpauschaleGegnerische VersicherungPauschal ca. 25-30 Euro

Merke

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.

Alle Ansprüche sichern

Lassen Sie sich nicht unter Wert abspeisen. Wir helfen Ihnen, alle Ihre Ansprüche durchzusetzen - kostenlos und unverbindlich.

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Kontaktieren Sie uns jetzt - kostenlos und unverbindlich. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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