Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, stehen Ihnen weitreichende Rechte zu. Viele Geschädigte kennen diese Rechte nicht - und verschenken dadurch bares Geld.
Recht auf einen eigenen Gutachter
Das wichtigste Recht, das viele nicht kennen:
Sie dürfen Ihren Kfz-Sachverständigen frei wählen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
- Die Kosten für den Gutachter trägt die gegnerische Versicherung
- Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 - 1.000 Euro steht Ihnen ein eigener Gutachter zu
- Der Gutachter dokumentiert den gesamten Schaden objektiv und vollständig
Vorsicht vor dem Versicherungsgutachter
Der von der Versicherung bestellte Gutachter arbeitet im Auftrag und im Interesse der Versicherung. Er wird versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Das ist sein Job.
Recht auf Reparatur
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Die gegnerische Versicherung muss die gesamten Reparaturkosten übernehmen.
Dazu gehören:
- Alle erforderlichen Reparaturarbeiten laut Gutachten
- Ersatzteile in Originalqualität
- Lackierung und Aufbereitung
- Verbringungskosten zur Werkstatt
Recht auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
Während der Reparaturdauer haben Sie zwei Optionen:
Mietwagen
- Sie erhalten einen gleichwertigen Mietwagen
- Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Der Mietwagen sollte der gleichen Fahrzeugklasse entsprechen
Nutzungsausfallentschädigung
- Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, erhalten Sie eine tägliche Entschädigung
- Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Schwacke-Liste)
- Typisch sind 23 bis 175 Euro pro Tag, je nach Fahrzeug
Gut zu wissen
Auch bei fiktiver Abrechnung (ohne tatsächliche Reparatur) steht Ihnen grundsätzlich Nutzungsausfall oder Mietwagen zu.
Recht auf Wertminderung
Nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug gleichen Alters. Diese Wertdifferenz nennt man merkantile Wertminderung.
Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug ist in der Regel nicht älter als 5 - 6 Jahre
- Die Laufleistung liegt üblicherweise unter 100.000 km
- Der Schaden übersteigt eine gewisse Erheblichkeitsschwelle
- Es handelt sich nicht nur um Bagatellschäden
Die Wertminderung wird vom Gutachter berechnet und von der gegnerischen Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten gezahlt.
Wertminderung berechnen lassen
Wir berechnen die Wertminderung Ihres Fahrzeugs im Rahmen des Gutachtens - kostenlos bei unverschuldetem Unfall.
Recht auf Schmerzensgeld
Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Dies gilt auch bei vermeintlich leichten Verletzungen wie:
- HWS-Syndrom (Schleudertrauma)
- Prellungen und Zerrungen
- Psychische Belastungen nach dem Unfall
Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann hier die richtige Summe einfordern.
Recht auf Kostenpauschale
Für den allgemeinen Aufwand, den ein Unfall verursacht (Telefonate, Fahrten, Porto), steht Ihnen eine Unkostenpauschale von derzeit ca. 25 - 30 Euro zu.
Recht auf anwaltliche Vertretung
Bei unverschuldeten Unfällen dürfen Sie einen Anwalt Ihrer Wahl einschalten. Die Kosten:
- Trägt die gegnerische Versicherung
- Auch ohne Rechtsschutzversicherung
- Ab dem ersten Moment nach dem Unfall
Zusammenfassung Ihrer Ansprüche
| Anspruch | Wer zahlt? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Unabhängiger Gutachter | Gegnerische Versicherung | Schaden über ca. 750 Euro |
| Reparaturkosten | Gegnerische Versicherung | Laut Gutachten |
| Mietwagen / Nutzungsausfall | Gegnerische Versicherung | Während Reparaturdauer |
| Wertminderung | Gegnerische Versicherung | Fahrzeug unter ca. 6 Jahre |
| Schmerzensgeld | Gegnerische Versicherung | Bei Personenschaden |
| Anwaltskosten | Gegnerische Versicherung | Bei unverschuldetem Unfall |
| Unkostenpauschale | Gegnerische Versicherung | Pauschal ca. 25-30 Euro |
Merke
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung alle Kosten. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche.