Was tun nach einem Unfall? Ihre Schritt-für-Schritt Anleitung
Ein Verkehrsunfall ist eine Stresssituation. In diesen Momenten ist es schwer, einen klaren Kopf zu bewahren. Umso wichtiger ist es, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu kennen.
Wichtig
Diese Anleitung gilt für Unfälle in Deutschland. Bei Personenschäden rufen Sie immer zuerst den Notruf 112 an.
1. Unfallstelle sichern
Direkt nach dem Unfall sollten Sie:
- Warnblinkanlage einschalten - sofort nach dem Stillstand des Fahrzeugs
- Warndreieck aufstellen - mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle auf der Autobahn, 50 Meter innerorts
- Warnweste anziehen - bevor Sie das Fahrzeug verlassen
- Sich selbst in Sicherheit bringen - hinter der Leitplanke oder am Straßenrand
2. Verletzte versorgen
Bei Personenschäden gilt:
- Notruf 112 wählen
- Erste Hilfe leisten, soweit möglich
- Bei schweren Verletzungen: Verletzte nicht bewegen (außer bei akuter Gefahr)
- Polizei informieren (110)
3. Unfall dokumentieren
Eine gründliche Dokumentation ist entscheidend für Ihre Ansprüche:
- Fotos machen: Gesamtübersicht, alle beschädigten Fahrzeuge, Detailaufnahmen der Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Straßenverhältnisse
- Unfallbericht ausfüllen: Der europäische Unfallbericht sollte immer im Handschuhfach liegen
- Zeugen notieren: Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen aufnehmen
- Keine Schuldeingeständnisse machen - weder mündlich noch schriftlich
Tipp
Fotografieren Sie auch das Kennzeichen, die Versicherungskarte und den Führerschein des Unfallgegners. Je mehr Dokumentation, desto besser für Ihre Ansprüche.
4. Polizei rufen?
Die Polizei muss nicht bei jedem Unfall gerufen werden, aber es ist empfehlenswert bei:
- Personenschäden
- Erheblichen Sachschäden
- Unklarer Schuldfrage
- Verdacht auf Alkohol oder Drogen
- Fahrerflucht des Unfallgegners
- Beteiligung von ausländischen Fahrzeugen
5. Eigenen Gutachter beauftragen
Dies ist einer der wichtigsten Schritte, den viele Geschädigte nicht kennen:
Sie haben das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu wählen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.
Warum ist das wichtig?
- Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem
- Ein unabhängiger Gutachter bewertet den Schaden objektiv und vollständig
- Durchschnittlich liegt die Entschädigung bei unabhängigen Gutachten deutlich höher
Kostenloses Gutachten beauftragen
Als unverschuldeter Unfallbeteiligter haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da.
6. Anwalt einschalten
Bei unverschuldeten Unfällen empfehlen wir, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten:
- Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Ein Anwalt kennt alle Ihre Ansprüche (Wertminderung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld)
- Die Versicherung kommuniziert direkt mit dem Anwalt - Sie haben Ruhe
- Wir vermitteln kostenlos an spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte in Bremen
7. Versicherung melden
Melden Sie den Unfall bei:
- Ihrer eigenen Kfz-Versicherung - innerhalb einer Woche (Obliegenheitspflicht)
- Der gegnerischen Haftpflichtversicherung - Schadenersatzanspruch
Achtung
Akzeptieren Sie niemals das erste Angebot der gegnerischen Versicherung ohne vorherige Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter. Versicherungen versuchen regelmäßig, den Schaden deutlich niedriger anzusetzen.
8. Reparatur oder Auszahlung
Nach dem Gutachten haben Sie grundsätzlich zwei Optionen:
- Reparatur: Das Fahrzeug wird fachgerecht repariert, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
- Fiktive Abrechnung: Sie lassen sich den Schaden nach Gutachten auszahlen, ohne zu reparieren
Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Ihr Gutachter und Anwalt beraten Sie hier individuell.
Checkliste zum Ausdrucken
- Unfallstelle sichern (Warnblinkanlage, Warndreieck, Warnweste)
- Verletzte versorgen, ggf. Notruf 112
- Fotos machen (Übersicht + Details)
- Unfallbericht ausfüllen
- Zeugen notieren
- Polizei rufen (bei Bedarf)
- Eigenen Gutachter beauftragen
- Anwalt einschalten
- Versicherung melden