Gegengutachten

Prüfbericht der Versicherung: Was tun bei Kürzungen?

DEKRA, ControlExpert oder CarExpert haben Ihr Gutachten gekürzt? So erkennen Sie unzulässige Abzüge und wehren sich erfolgreich mit einem Gegengutachten.

3 Min. Lesezeit

Sie haben ein Schadengutachten eingereicht und plötzlich kommt ein "Prüfbericht" der gegnerischen Versicherung – meist erstellt von Dienstleistern wie DEKRA, ControlExpert, CarExpert oder Eucon. Die Reparaturkosten werden um mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro nach unten korrigiert. Was steckt dahinter und wie wehren Sie sich?

Was ist ein Prüfbericht?

Ein Prüfbericht ist eine schreibtischbasierte Nachprüfung Ihres Schadengutachtens durch einen von der Versicherung beauftragten externen Dienstleister. Das Fahrzeug wird dabei nicht besichtigt. Geprüft werden nur die Zahlen Ihres Gutachtens – mit dem klaren Ziel, die Auszahlungssumme zu reduzieren.

Wichtig

Ein Prüfbericht ist kein Gutachten. Er hat vor Gericht regelmäßig deutlich weniger Beweiskraft als ein vollwertiges Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen.

Die typischen Kürzungen

Versicherungen und ihre Prüfdienstleister arbeiten mit immer wiederkehrenden Argumenten:

1. Stundenverrechnungssätze

Statt der markengebundenen Werkstattstundensätze (oft 150–220 €) werden Sie auf mittlere ortsübliche Sätze (100–130 €) freier Werkstätten verwiesen. Das ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig (BGH, VI ZR 53/09 – "Porsche-Urteil"; "VW-Urteil" VI ZR 91/09).

2. UPE-Aufschläge

Die Aufschläge auf Ersatzteile (UPE-Aufschläge) werden komplett gestrichen. Tatsächlich sind sie regional üblich und müssen erstattet werden, wenn sie in Ihrer Region (z. B. Bremen) zum Standard gehören.

3. Verbringungskosten

Werkstätten ohne eigene Lackiererei lassen Fahrzeuge zu einem Lackierbetrieb bringen. Diese Verbringungskosten (oft 100–150 €) werden gerne gestrichen – obwohl sie tatsächlich anfallen.

4. Beilackierung & Farbangleichung

Bei modernen Lacken ist die Beilackierung angrenzender Teile technisch erforderlich. Versicherungen kürzen diesen Posten häufig pauschal.

5. Probefahrt & Reinigung

Kleine Posten wie Probefahrt, Endreinigung oder Verbringungspauschalen werden oft komplett aus der Rechnung gestrichen.

PositionOriginal-GutachtenKürzung im Prüfbericht
Stundenverrechnungssatz180 €/h (Markenwerkstatt)115 €/h (Mittelwert)
UPE-Aufschlag10–25 % auf Ersatzteile0 % gestrichen
Verbringungskosten120 €0 € gestrichen
Beilackierunganteilig berechnetpauschal abgelehnt

So wehren Sie sich

Drei wirksame Schritte

  1. Ruhe bewahren – nichts unterschreiben, kein Vergleich akzeptieren.
  2. Anwalt für Verkehrsrecht einschalten (Kosten trägt die Gegnerseite).
  3. Gegengutachten beauftragen, wenn die Kürzung über ca. 300–500 € liegt.

Wann lohnt sich ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten ist sinnvoll, wenn:

  • die Kürzung mehr als 300–500 € beträgt,
  • technische Aspekte (z. B. Beilackierung, Achsvermessung, Diagnose) bestritten werden,
  • die Versicherung Sie auf eine freie Werkstatt verweist, obwohl Ihr Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist oder Sie es in einer Markenwerkstatt warten lassen.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Gegengutachtens, sofern es zur Anspruchsdurchsetzung erforderlich war. Bei der eigenen Kasko sollten Sie vorab Rücksprache halten.

Prüfbericht erhalten – Kürzung über 300 €?

Wir prüfen Ihr Original-Gutachten und die Kürzungen kostenlos und erstellen bei Bedarf ein belastbares Gegengutachten.

Wichtige Urteile

  • BGH VI ZR 53/09 (Porsche-Urteil) – Markenwerkstattsätze bei jüngeren Fahrzeugen.
  • BGH VI ZR 91/09 (VW-Urteil) – Voraussetzungen für die Verweisung auf freie Werkstätten.
  • BGH VI ZR 35/10 – UPE-Aufschläge und Verbringungskosten als ortsüblich erstattungsfähig.

Fazit

Ein Prüfbericht ist kein Schicksalsschlag – er ist Standard. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Mit einem unabhängigen Sachverständigen und ggf. einem Verkehrsanwalt holen Sie in den meisten Fällen die gekürzte Summe vollständig zurück. Die Rechnung zahlt am Ende fast immer die gegnerische Versicherung.

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