Hinweis: Dies ist ein anonymisiertes Beispiel eines typischen Falls aus unserer Praxis. Personen, Kennzeichen und genaue Schadensangaben wurden verändert.
Ausgangslage
Bei Dunkelheit kollidierte unser Mandant auf der B6 zwischen Verden und Achim mit einem Reh. Frontschaden mit beschädigtem Kühler, Stoßstange, Motorhaube und Scheinwerfern.
Wildschaden ist immer Vollkasko
Bei Wildunfällen mit Haarwild (Reh, Wildschwein, Hirsch, Damwild) zahlt die Teilkasko. Voraussetzung: Eine Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei.
Was wir geliefert haben
- Vor-Ort-Termin am nächsten Morgen am Wohnort des Mandanten
- Vollständiges Schadensgutachten inkl. Schätzung Reparaturzeit
- Direktversand des Gutachtens an die Versicherung des Mandanten
Ergebnis
Reparaturkosten 6.800 € vollständig anerkannt, Selbstbeteiligung von 300 € einbehalten. Mietwagen während der 9-tägigen Reparatur ebenfalls erstattet. Gesamte Regulierung in 18 Tagen.
Wichtig zu wissen
Bei Wildunfällen verfällt der Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko nicht – ein gutes Argument, den Schaden tatsächlich zu melden statt aus Sorge zu schweigen.