Parkschaden / GegengutachtenAnonymisiertes Beispiel

Parkschaden in Delmenhorst: Versicherung wollte nur 600 € zahlen – wir holten 1.850 €

Mit einem Gegengutachten haben wir die Schadenssumme bei einem Parkrempler verdreifacht. Klassischer Fall für eine zweite Meinung.

Fahrzeug
Audi A4 Avant, Bj. 2020
Ort
Delmenhorst
Schaden
1.850 €
Reguliert in
34 Tagen
Schadendatum
22.7.2025

Hinweis: Dies ist ein anonymisiertes Beispiel eines typischen Falls aus unserer Praxis. Personen, Kennzeichen und genaue Schadensangaben wurden verändert.

Ausgangslage

Beim Ausparken auf einem Supermarkt-Parkplatz in Delmenhorst beschädigte ein anderes Fahrzeug die hintere linke Tür eines Audi A4 Avant. Der gegnerische Versicherer reagierte mit einem Kurzgutachten über 600 €, basierend auf einer reinen Smart-Repair-Schätzung.

Warum das nicht reichte

Smart Repair ist bei Türen mit deutlicher Verformung im Falzbereich nicht sachgerecht. Eine fachgerechte Reparatur erfordert Tausch und Neulackierung mit angrenzenden Teilen.

Unser Gegengutachten

  • Vollständige Dokumentation inkl. Beilackierung
  • Kalkulation auf Basis Hersteller-Reparaturmethoden
  • Verifizierung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt

Ergebnis: 1.850 € statt 600 €. Nach Vorlage des Gegengutachtens regulierte die Versicherung die volle Summe binnen einer Woche.

Lernen Sie daraus

Wenn die gegnerische Versicherung Sie mit einem auffallend günstigen Pauschalbetrag abspeisen will, lohnt sich fast immer eine zweite Meinung – kostenlos für Sie als Geschädigten.

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